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AGBs

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feini Chuchi Catering – Silvia Christina Kottmann

Die von uns ausgeführten Aufträge und Lieferungen für die Bereiche Daily Food, Catering und Lucullus unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart worden sind.

 

Allgemeines


Die Feini Chuchi Catering – Silvia Christina Kottmann, kurz „FCC“ genannt erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Auftrag oder Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Wir übernehmen in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere können wir für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.

 

Bestellung


Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung für uns auch ohne Unterschrift bindend. Mit dem Erhalt unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen und Konditionen einverstanden.

Änderungen der Bestellung (Personenzahl, Menü etc.) können bis zu 36 Stunden vor dem Anlass entgegen genommen werden.

Werden weniger Personen bestellt als tatsächlich am Anlass anwesend sind, die Speisen aber für alle Anwesenden ausreichend vorhanden sind, werden die total anwesenden Personen verrechnet.

 

Leistung


Wir verpflichten uns, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legen wir Wert auf eine einwandfreie Qualität. Wir helfen bei der Organisation des Anlasses und übernehmen die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Wir führen die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum der FCC. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

 

Rücktritt vom Auftrag


Ein Rücktritt vom Auftrag hat schriftlich zu erfolgen. Es werden folgende Anteile verrechnet:
Bis 4 Wochen vor Auslieferung : Keine Kosten
Ab 4 bis 1 Woche vor Auslieferung: 40 % der Auftragssumme
Unter einer Woche: 80% der Auftragssumme

 

Werden uns Kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt vom Auftrag zurückzutreten.

 

Preise


Alle Preise verstehen sich pro Person und Einheit ohne Geschirr, Mobiliar, Service inklusive Mehrwertsteuer. Lieferungs- und Transportkosten sind innerhalb eines Umkreises von 10 km inbegriffen. Transportkosten darüber hinaus werden wie folgt berechnet:


Ohne Mitarbeiter von uns am Anlass Fr. 1.80 pro Kilometer ab Produktionsort
Mit Mitarbeiter von uns am Anlass Fr. 1.30 pro Kilometer ab Produktionsort

Die angegebenen Preise sind Richtpreise und können je nach Personenzahl und örtliche Gegebenheit variieren. Lassen Sie sich eine unverbindliche Offerte erstellen.

Sonntags und an allgemeinem Feiertage wird pro Person ein Sonntagszuschlag von Fr. 2.50 verrechnet. Für Mitarbeiter verrechnen wir Fr. 10.00 zusätzlich zum Stundenansatz.

 

Liefertermin


Wir werden das Möglichste tun, um Ihren Termin einzuhalten, behalten uns aber vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfrist zu verlängern. Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Wir übernehmen keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt.

 

Transport / Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten


Der Transport wird vom uns organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch uns eingeholt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für unsere Fahrzeuge muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.

 

Lieferung


In der Lieferung sind keine Stockwerkwechsel oder grössere Ausladedistanzen inbegriffen. Für erschwerte Anlieferung/Abtransport oder das Aufstellen/Abbauen Ihrer der Bestellung fallen zusätzliche Kosten an. Fr. 12.00 pro Viertelstunde 

 

Service
Unsere Mitarbeiter werden pro Viertelstunde abgerechnet. Auf- und Abbau sowie die Reisezeit gelten als Arbeitszeit. Ab 23.00 Uhr wird ein Nachtzuschlag verrechnet.

 

Beizug eines Dritten


Die FCC ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Wir verpflichten uns in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

 

Reklamation


Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach der Lieferung/Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen, spätere Reklamationen sind nicht nachvollziehbar und werden von uns nicht anerkannt.

 

Zahlungsverzug

Gerät der Kunde nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels (in der Regel innert 10 Tagen) in Verzug, so ist die FCC berechtigt den Kunden zur Zahlung aufzufordern und die entstehenden Spesen pauschal mit der nächsten Rechnung einzufordern. Für die erste Mahnung werden 10.- CHF verrechnet. Ab der zweiten Mahnung werden 5% p. A. Verzugszins für die fällige Forderung verrechnet. Für den Bereich Daily Food gilt zusätzlich, falls zwei aufeinander folgende Rechnungen in Verzug geraten, so ist die FCC berechtigt, die weitere Lieferung bis zur vollständigen Zahlung der Forderung einzustellen.

 

Material


Das von uns gelieferte Material ist unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.

 

Verluste und verursachte Schäden am Material werden zu Lasten des Kunden verrechnet.

 

Gerichtstand


Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz der Feini Chuchi Catering – Silvia Christina Kottmann

 

Feini Chuchi Catering
Silvia Christina Kottmann
Seewydenstrasse 13
9403 Goldach SG


Tel. +41 71 845 42 32
Fax +41 71 845 29 18

 

Email: backoffice@feini-chuchi.ch

 

Goldach, 18.02.2015

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